Das Wohnungseigentumsrecht sieht eine WEG-Versammlung bei Sanierungsmaßnahmen, die alle WEG-Eigentümer betreffen, vor. Der WEG Beschluss sieht den Austausch von Türen und der Briefkastenanlage vor. Doch was ist, wenn der WEG Verwalter den Beschluss falsch umsetzt und somit eigenmächtig handelt? Muss der die Kosten den Wohnungseigentümern erstatten? Der BGH äußert sich in seinem Urteil zur Pflicht des WEG-Verwalters.
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▬ Inhalt ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
00:00 – Einleitung
00:38 – WEG braucht neue Eingangstüren und Briefkastenanlage
01:11 – Verwalter nimmt eigenmächtig andere Firma, als die Beschlossene
01:56 – Baufirma ist insolvent – WEG-Eigentümer fürchten um Gewährleistung
02:32 – WEG-Gemeinschaft fordert vom Verwalter das gesamte Geld zurück.
02:48 – Verwalter wendet Bereicherung der WEG ein
03:10 – Der BGH urteilt
04:37 – Der eigenmächtig handelnde Eigentümer
05:54 – Verabschiedung der Zuschauer
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WEG: Verwalter setzt Beschluss falsch um | Tutorial
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