Polizeikontrolle - Was darf die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle?
Was sind die Befugnisse der Polizei bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle? Wie verhalte ich mich in einer allgemeinen Verkehrskontrolle?
Grundsätzlich kann die Polizei auf Grundlage von § 36 V StVO jederzeit und ereignisunabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr eine Verkehrskontrolle durchführen.
Der Grund hierfür liegt in dem Sinn und Zweck von Fahrzeugkontrollen. Dieser liegt darin, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, indem im Rahmen von allgemeinen Verkehrskontrollen die Fahrtauglichkeit von Fahrzeugführern und die Verkehrstüchtigkeit der Kfz überprüft wird. Insbesondere Durchsuchungen des Fahrzeugs, Durchsuchungen der Insassen oder Drogentests sind im Rahmen der Verkehrskontrolle nicht ohne weiteres möglich.
Konstantin Grubwinkler
Fachanwalt für Strafrecht
Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte
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