23.06.2016 -- Behauptungen des Bundesinnenministers, wonach Flüchtlinge massenhaft mit Gefälligkeitsgutachten ihre Abschiebung verhindern, entbehren jeder Grundlage. Vielmehr haben Flüchtlinge nur den Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung und bereits mit dem Asylpaket II wurden psychologische Gutachten als Abschiebehindernis ausgeschlossen.
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