Der Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben ist in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und im Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Hinblick auf Art und Schwere einer Behinderung nicht limitiert. Die sozialpolitische Herausforderung einer verbesserten Inklusion besteht insofern gerade darin, dass auch Menschen mitgenommen werden können, die als "nicht erwerbsfähig" gelten und bisher entweder auf die Angebote der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) oder in der Tagesförderstätte angewiesen sind.
Die Hamburger Arbeitsassistenz hat 1992 als Modellprojekt begonnen, um gerade diesen Personen, die behinderungsbedingt auf dem Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind, eine Unterstützung zu geben. Es geht hierbei insbesondere um eine Unterstützung aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und die Gestaltung eines Überganges von der Schule in den Beruf. Die Orientierung erfolgte hier am Ansatz der "Unterstützten Beschäftigung".
Vor dem Hintergrund eines nunmehr fast 30-jährigen Entwicklungs- und Erfahrungszeitraums sollen – auch unter Einbeziehung von Beispielen – insbesondere folgende Fragen aufgegriffen werden:
Welches sind die zentralen Qualitäts- und Erfolgsmerkmale eines Ansatzes der "Unterstützten Beschäftigung"? (Unterstützungsbereiche, Organisation der Unterstützung, personelle Anforderungen)
Auf welchen gesetzlichen Grundlagen kann ein entsprechendes Angebot konzipiert werden und mit welchen Leistungsträgern bedarf es Vereinbarungen?
Welches sind – aktuell – noch die zentralen Hemmnisse, um dem Anspruch einer inklusiven Arbeitswelt weiter gerecht werden zu können?
Referierender:
Achim Ciolek
Moderation:
Suncica Doncic
Mehr Infos: www.bgw-online.de
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