Behandlungsfehler nach Schlaganfall - Wann haftet der Arzt?
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Der Arzt haftet grundsätzlich, wenn der medizinische Facharztstandard unterschritten wird. Die Frage, wo der Mindeststandard bei einem Schlaganfall liegt, lässt sich ziemlich genau abgrenzen.
Bei Verdacht auf einen Schlaganfall müssen mindestens drei Maßnahmen ergriffen werden:
• Der Patient muss sofort und alarmmäßig auf eine Stroke Unit eingeliefert werden.
• Innerhalb von 15 Minuten muss ein Neurologe diesen Patienten untersuchen
• Die Bild-Diagnostik wie z.B. CT, MRT, Doppler-Sonografie oder Angiografie muss innerhalb von 30 Minuten gemacht werden.
Wenn eine oder mehrere dieser Maßnahmen fehlen und ist ein Schaden eingetreten, dann kann es gut sein, dass der Arzt dafür haften muss.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht, Anwaltsbüro Quirmbach und Partner, Montabaur.
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