Brandschutz im Betrieb ist ein besonders sensibles Thema. Brände können Menschenleben gefährden, hohe Sachschäden sind möglich.
Daher gilt: Brandgefahr muss der/die ArbeitgeberIn durch vorbeugenden Brandschutz wirksam begegnen, durch Maßnahmen zur Verhinderung von Brandentstehung und -ausbreitung. Deshalb schreiben die zuständigen Behörden bereits bei der Errichtung von Gebäuden – abgestimmt auf deren Nutzung – Brandschutzmaßnahmen als Auflagen vor. Aber auch im Arbeitsalltag muss eine Reihe von Vorschriften beachtet werden, um die Brandgefahr im Betrieb so gering wie möglich zu halten.
Dazu gibt es eigene Funktionen: In jedem Betrieb muss zumindest eine Person zur Brandbekämpfung und Evakuierung bestellt werden! Unter Berücksichtigung der Betriebsart schreibt die Behörde ev. eine:n Brandschutzbeauftrage:n vor - bei vielen Arbeitnehmer.innen oder einer ausgedehnten Betriebsstätte ev. auch Brandschutzwarte.
Mehr dazu erfährst du im Video mit dem Arbeiterkammer-Experten H. Bruckner.
Besuche die Gesunde Arbeit.
Mit Sicherheit topinformiert!
Website: [ Ссылка ]
Facebook: [ Ссылка ]...
Twitter: [ Ссылка ]
Ещё видео!