Der Bundestag hat am Freitag, 5. März 2021, das Recht der Personenbeförderung reformiert. Dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch Bündnis 90/Die Grünen zu, während AfD, FDP und Linksfraktion dagegen votierten. Einen wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung erklärte der Bundestag einstimmig für erledigt.
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