Kann ich, wenn ich 75 Jahre alt bin, eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen? Habe ich die Möglichkeit mein Rentenbescheid wegen Kindererziehungszeiten meiner 5 vor 1992 geborenen Kinder überprüfen zu lassen. Antworten auf diese Fragen hier in diesem Video. Rente wegen Erwerbsminderung ist nach § 43 SGB VI nur bis zur Regelaltersgrenze möglich. Überprüfung eines bestandskräftigen Rentenbescheides kann nach § 44 SGB X erfolgen. Diesen Antrag aber nur stellen, wenn man sich 100-% tig sicher ist, dass der Antrag und die darauffolgende Prüfung nicht zu meinem Nachteil ausgehen kann. Daher gerichtlich zugelassenen Rentenberater aufsuchen und vorher beraten lassen.
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