Nach Art. 30 DS-GVO ist für die meisten Unternehmen die Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten Pflicht. Die Verantwortlichen müssen dann die VVTs jederzeit und vollständig für die Aufsichtsbehörden vorhalten, andernfalls droht ein Bußgeld, Art. 83 Abs. 4 a DS-GVO.
In diesem Webinar zeigen wir anhand eines Praxisbeispiels, wie Sie mit unserer DatenschutzManager-Software ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) Schritt für Schritt erstellen.
Ещё видео!