Das Markenamt wird mich schon auf ältere ähnliche Marken hinweisen ...
Genau das wird das Markenamt nicht tun.
Das Markenamt prüft bei der Anmeldung lediglich absolute schützen müsse. Also Schutzhüllen, die schon in dem angemeldeten Zeichen als solches vorhanden sind.
Beispiel:
- fehlende Unterscheidungskraft
- Irreführung
- Sittenwidrigkeit
- geographische Angabe
Das Markenamt prüft gerade nicht, ob deine Marke möglicherweise gegen ein älteres ähnliches Recht verstößt.
Du kommst also um eine Vorabrecherche nicht herum.
Fragen dazu? Gerne in die Kommentare!
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