Eine recht typische Situation, die Kündigung im Job wurde ausgesprochen -egal von welcher Seite - und der Arbeitnehmer lässt sich für die verbleibende Zeit krankschreiben? Da fallen uns direkt ein paar Fragen ein:
-Kann der Arbeitgeber dagegen etwas unternehmen?
-Kann das für den Arbeitnehmer Ärger bringen?
-Welche sonstigen -unangenehmen- Folgen kann das für den Arbeitnehmer haben?
-Wie kann eine "kleine Rache" des Arbeitgebers aussehen?
Diese und andere Fragen klärt für Euch TV-Rechtsexpertin Nicole Mutschke.
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▬ Nicole Mutschke -Über mich ▬▬
Als Rechtsanwältin arbeite ich als Rechtsexpertin oft mit den Medien zusammen. Der ein oder andere kennt mich vielleicht aus dem Fernsehen z.B. ZDF, RTL, SternTV, ntv, WDR, BILD, Handelsblatt etc. Dort bin ich regelmäßig zu Gast bei "Hier & heute" (WDR), "SternTV" (RTL), "Punkt 6/7/8" (RTL) etc. Aber auch in Print-Medien berate ich oftmals zu rechtlichen Themen.
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