Grundsätzlich wird zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Einzelunternehmen unterschieden. Für gewerbliche Einzelunternehmen wird ein Gewerbeschein benötigt, der beim Gewerbeamt beantragt werden kann. Als Kaufmann muss man sich zusätzlich in das Handelsregister eintragen lassen und die Gründung notariell beglaubigen lassen.
Bei nicht gewerblichen Einzelunternehmen muss man kein Gewerbe anmelden sondern nur dem Finanzamt Bescheid geben.
Je nach Einzelunternehmensform variieren jedoch auch die Steuern. Alle Einzelunternehmen müssen Einkommenssteuer zahlen. Die Gewerbesteuer ist lediglich von gewerblichen Einzelunternehmen zu zahlen, wenn der Freibetrag von 24.500€ überschritten wird. Die Umsatzsteuer wiederum ist lediglich von Freiberuflern und Kaufleuten zu zahlen. Kleingewerbebetriebe sind davon befreit.
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