Ein im Ausland ansässiger Erbe zahlt in Deutschland regelmäßig die gleiche Erbschaftsteuer wie ein inländischer Erbe. Doch die Abwicklung der Erbschaft ist deutlich komplizierter. Hat der oder die Verstorbene auch Geldvermögen oder ein Depot vererbt, kommt der ausländsiche Erbe nicht so einfach an dieses Vermögen. Ohne eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung wird eine inländsiche Bank kein Geld aus dem Erbe an einen ausländischen Erben auszahlen. Dies liegt daran, dass eine inländische Bank für eine Erbschaftsteuer haftet, solle sie einem ausländischen Erben Geld auszahlen ohne das sichergestellt ist, dass eine anfallende Erbschadftsteuer vom ausländischen Erben bereits entrichtet wurde.
Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung im Erbfall? Diese wird vom Finanzamt, welches für die Erbschaftstuer zuständig ist, ausgestellt. Die Unbenklichkeitsbescheinigung sagt aus, dass der ausländsiche Erbe eine anfallende Erbschaftsteuer bezahlt hat oder das es in diesem Fall zu keinem Anfall von Erbschaftsteuer kommt. Liegt der Bank eine solche Bescheinigung vor, kann sie das vererbte Vermögen auszahlen ohne Gefahr zu laufen selbst für eine Erbschaftsteuer gerade stehen zu müssen.
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Erbschaftsteuer leicht erklärt
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