Aufs Jahr 2018 trat das vollständig überarbeitete Bürgerrechtsgesetz des Bundes in Kraft. Es strebt eine landesweite Harmonisierung der Einbürgerungsvoraussetzungen an. Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat jetzt einen Gesetzesentwurf vor, der die neuen Vorgaben des Bundes aufnimmt und ein einheitliches Einbürgerungsverfahren gewährleistet.
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