Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine richtungsweisende Entscheidung für viele Sportinteressierte getroffen: Fitnessstudios müssen ihren Kund:innen die Beiträge der Monate zurückzahlen, in denen das Studio coronabedingt geschlossen war. Der Vertrag könne nicht stattdessen wegen "Störung der Geschäftsgrundlage" verlängert werden, entschied Deutschlands oberstes Zivilgericht.
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