Die Kernfrage: Warum Versicherungsmakler werden?
Dieses Video klärt diese und alle damit verbundenen Fragen - [ Ссылка ]
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Norman Wirth, Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Versicherungsrecht, Vertriebsrecht, Vermittlerrecht und Kapitalanlagerecht bei Wirth Rechtsanwälte in Berlin, spricht über den möglichen Wechsel von Versicherungsvertretern aus der Ausschließlichkeit, sowie Handelsvertretern und Finanzdienstleistern aus Strukturvertrieben, um Versicherungsmakler zu werden.
Dieses Video behandelt die Themen:
• Arbeit mit den Kunden als Versicherungsmakler
• Alleinstellungsmerkmale als Versicherungsmakler
• Den Wert des Unternehmens als Versicherungsmakler
• Den Maklerstatus
• Das Daily-Business als Versicherungsmakler
• Firmenphilosophie als Versicherungsmakler
• Freiheit und Unabhängigkeit als Versicherungsmakler
• Das Einkommen als Versicherungsmakler
• Zukunft als Versicherungsmakler
• Abschlussprovision als Versicherungsmakler
• Bestandsprovision als Versicherungsmakler
• Bestandspflegeprovision als Versicherungsmakler
• Kundenbestand als Versicherungsmakler
• Positionierung als Versicherungsmakler
• Zielgruppe als Versicherungsmakler
• Unterstützung als Versicherungsmakler
• Kunden als Vermögenswert als Versicherungsmakler
• Qualitative Beratung und Betreuung als Versicherungsmakler
• Haftung als Versicherungsmakler
• Maklerpools für Versicherungsmakler
• Kündigungsfrist im Strukturvertrieb und der Ausschließlichkeitsorganisation
Dieses Video ist interessant für berufliche Tätigkeiten als Versicherungsfachmann, Finanzanlagenfachmann, Immobiliardarlehensvermittler und Darlehensvermittler.
Halte diese Themen gegen die Punkte in deinem Handelsvertretervertrag im Strukturvertrieb oder deiner Anstellung in der Ausschließlichkeitsorganisation als „Diener fremder Herren“. Die Unterschiede sind sofort klar: Vertriebsvorgaben, Kleiderordnungen, vorgeschriebene Unterlagen, unverständliche Compliance-Regeln, kein eigener Kundenstamm und Du bist kündbar. Ein weiterer Aspekt: die Provision als Versicherungsmakler ist vollständig Deine. Es gibt keinen Teilungszwang mit Führungskräften oder über Dir stehenden Strukturen.
Zum Urteil des BGH:
Sachverwalterurteil des Bundesgerichtshofs
BGH, 4a. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 22.05.1985
Aktenzeichen: IVa ZR 190/83
Weitere Informationen: [ Ссылка ]
Zu RA Norman Wirth: Herr Wirth ist Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Versicherungsrecht, Vertriebsrecht, Vermittlerrecht und Kapitalanlagerecht. Des Weiteren ist Norman Wirth Finanzwirt und geschäftsführender Vorstand der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., außerdem ist er Sachverständiger in Bundestagsausschuss- und Fraktionsanhörungen u.a. zum Thema LVRG, zu §34d GewO, zu §34f GewO, Provisionsdeckelung sowie IDD.
Kontakt: Wirth Rechtsanwälte, Carmerstr. 8 (am Savignyplatz), 10623 Berlin - www.wirth-rae.de
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