Als Schwerbehindertenvertretung wissen Sie, dass der Arbeitgeber zwingend, es gibt keine Ausnahmen, einen sogenannten Inklusionsbeauftragten benennen muss.
Dieser wichtige Inklusionsbeauftragte ist der Ansprechpartner für alle schwerbehinderten Menschen im Betrieb.
Mit diesem Inklusionsbeauftragten gibt es in der Praxis immer wieder Ärger.
Wie man mit Ärger mit dem Inklusionsbeauftragten am besten umgehen sollte, erfährst du im Video!
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