Der heutige Fall, den ich Ihnen schildern möchte, trug sich beim Landesarbeitsgericht Hamm zu, und zwar am 30.08.2016.
Sie wissen, meine Damen und Herren, Sie als Betriebsrat genießen Sonderkündigungsschutz während Ihrer Amtszeit, vor allem natürlich aber auch bis zu einem Jahr danach.
Hier spielte der Fall während der aktiven Amtszeit eines Betriebsratsmitglieds. Und da wissen Sie, da kann man Sie maximal fristlos kündigen, mit wichtigem Grund und mit Zustimmung des Gremiums oder eben ersetzt über das Arbeitsgericht.
Was war hier eigentlich vorgefallen?
Hier war es eine besondere Situation, denn die Betriebsrätin hat einer anderen Kollegin eine Trauerkarte in ihr Postfach gelegt, mit dem Zusatz:
"Für dich (bist die nächste)."
Ja, meine Damen und Herren, über Geschmack und Humor lässt sich ja bekanntlich streiten.
Frage ist jetzt hier: Wie ist so ein Fall zu werten?
Wir haben hier eine Möglichkeit der Verdachtskündigung, denn in diesem Fall hat man nicht gesehen, dass die Betriebsrätin diese Karte mit dieser Schrift dieser Kollegin ins Fach gelegt hat. Man konnte es maximal noch darstellen über einen Graphologen, also einen Gutachter, der diesen handschriftlichen Zusatz analysiert. Der war auch bei Gericht bestellt, und jetzt gibt es bei diesem Gutachter ein Acht-Punkte-System. Wenn man Null Punkte hätte, gäbe es gar keine Übereinstimmung mit der Schrift, hat man Acht Punkte, dann kann man sagen, das war dann eben die Dame oder der Herr, der diesen Satz geschrieben hat. In unserem Fall hat der Gutachter drei von acht Punkten festgestellt und das ist, ich darf es vorlesen, eine "hohe Wahrscheinlichkeit". Nicht aber die weiteren Stufen mit mehr Punkten, die dann eben wären, „Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“, oder die höchste Stufe, "sehr hohe Wahrscheinlichkeit".
Das LAG Hamm hat an die Verdachtskündigung aber, gemessen an der Bundesarbeitsgerichtsrechtsprechung, hohe Anforderungen gestellt und hat gesagt, "Bei dieser Stufe, nur eine hohe Wahrscheinlichkeit " und deswegen auch die Klage abgewiesen. Das heißt, die Kündigung war hier nicht rechtens.
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