Bereits Ende August 2024 kam es zu einem massiven Fischsterben am Stauwehr einer Wasserkraftanlage an der Lenne in Werdohl-Wintersohl,
verursacht durch eine Firma, die vom Wasserkraftanlagenbetreiber mit Reparaturarbeiten am Wehr beauftragt wurde. Abertausende Fische wurden getötet.
Für die Reparaturarbeiten wurde das Wehr abrupt komplett geöffnet. Das Wasser oberhalb des Wehres fiel so schnell, dass unzählige Fische auf dem Trockenen landeten und elendig verendeten, darunter auch schützenswerte FFH-Arten, wie das Bachneunauge und der europaweit bedrohte Aal.
Dieses Beispiel zeigt, Wasserkraftanlagen sind nicht nur direkt für Fische schädlich, indem die Tiere durch den Rechen in die Turbinen gelangen und in großer Zahl getötet oder verletzt werden.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat gegen die vom Wasserkraftanlagenbetreiber beauftragte Firma Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dortmund erstattet, wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 17 des Tierschutzgesetzes, das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund. Betroffen waren auch das Bachneunauge, eine FFH-Art sowie der europaweit gefährdete Aal.
Wir gehen nun davon aus, dass der Verursacher verurteilt wird und Schadenersatz leisten muss. Anschließend kann die Interessengemeinschaft der Lennetaler Fischereivereine mit dem Wiederaufbau des Fischbestandes beginnen. Bei so einem massiven Schaden wird das einige Zeit dauern.
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