Der Hausverkauf aus einer Erbengemeinschaft ist prinzipiell ein gängiges Prozedere und in den meisten Fällen vollkommen reibungslos abzuwickeln ✍🏻
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Doch es gibt auch Gemeinschaften, da gestaltet sich der Verkauf und insbesondere die spätere Auszahlung und Aufteilung des Kaufpreises etwas schwieriger 😕
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Wenn eine Erbengemeinschaft ein Haus verkauft wir der Erlös in der Regel auf ein Nachlasskonto gezahlt und später (nach Abzug aller Kosten) unter den Erben aufgeteilt 🧮
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Es kommt aber auch vor, dass ein Erbe seinen Anteil aus dem Erlös direkt auf sein Konto überwiesen haben möchte 🤓
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Geht das überhaupt und wenn ja, ist das dann mit separaten Notarkosten verbunden? 💸
.Genau das erklären wir Ihnen in unserem heutigen Expertenvideo 🎯
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Viel Spaß beim Ansehen 🤓
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ÜBRIGENS:
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