Rechnungsstellung für Künstler
Als Künstler möchte man sich am liebsten ausschließlich seinem Werk widmen, in dem Moment in dem man ein Kunstwerk verkauft, kommen aber auch sehr weltliche Dinge auf eine zu, wie eben Rechnungen stellen und Buchhaltung. Mit einer guten Rechnungsvorlage hat man das schnell erledigt und kann sich wieder den angenehmeren Dinge zu wenden, dem Zahlungseingang und dem nächsten Kunstwerk. Wir zeigen euch worauf es als Künstler bei der Rechnungserstellung ankommt, so könnt Ihr euch Zeit und Aufwand sparen.
Deine Rechnungsvorlage muss die rechtlichen Vorgaben erfüllen. Ansonsten führt das nur zu Schwierigkeiten mit dem Finanzamt.
Umsatzsteuer? Ja oder Nein?
Zuerst sollte die Frage geklärt werden, ob du umsatzsteuerpflichtig bist. Die Umsätze, die mit Kunstgegenständen erzielt werden, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz, das heißt, hier werden nur 7 Prozent fällig (bis Ende Dezember 2020 sogar nur 5 %). Wichtig dabei ist, dass diese Gegenstände von Hand geschaffen wurden, dementsprechend darf bei der Herstellung der Kunstgegenstände kein Computer genutzt worden sein. Laut der Kleinunternehmerregelung sind Umsätze inländischer Künstler unter den Voraussetzungen des § 19 UStG von der Erhebung der Umsatzsteuer ausgenommen. Entscheidend ist hier die Umsatzgrenze des Vorjahres (17.500 EUR) sowie der zu erwartende Umsatz des laufenden Jahres (50.000 EUR). Werden beide Grenzen unterschritten wird der Künstler als sogenannter Kleinunternehmer von der Besteuerung befreit. Wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist, muss dies in jedem Fall auf deiner Rechnung angeführt werden.
Machst du weniger als 17.800€ Umsatz pro Jahr bist du ein Kleinunternehmer und deine Rechnung ist umsatzsteuerfrei.
3-Punkte Gliederung deiner Rechnungsvorlage:
Käufer sind es gewohnt, dass Rechnungen nach einem bestimmten Prinzip aufgebaut sind. Im Grunde ist diese 3-Punkte Gliederung immer gleich und vereinfacht Rechnungssteller und Empfänger den Prozess. Sie besteht aus
Rechnungskopf, Mittelteil und Fußzeile.
Rechnungskopf: Der Rechnungskopf beinhaltet deinen Namen und deine Adresse, sowie Name und Adresse des Käufers.
Mittelteil: Der Mittelteil enthält die Angaben zu deinem verkauften Kunstwerk Titel, Format, Entstehungsjahr und den Verkaufspreis, also alle wichtigen Rechnungs- und Leistungsangaben.
Fußzeile: In die Fußzeile deiner Rechnung kommen zusätzliche persönliche Angaben. Zum Beispiel deine Steuernummer, deine Telefonnummer, Email-Adresse und deine Bankverbindung.
Die persönliche Note
Wenn du das Gliederungsschema und die Formalien hinter Dich gebracht hast, ist deine Kreativität gefragt. Wie deine Kunstwerke sollte auch deine Rechnungsvorlage einen Wiederkennungswert, eine persönliche Note haben, füge also dein persönliches Logo ein, entscheide Dich für eine ansprechende Schriftart. Orientiere Dich beim Design deiner Rechnungsvorlage am besten auch an deinen anderen Medien, die Du bereits für deine Außendarstellung benutzt, wie beispielsweise deine Webseite oder Kunstkataloge. Ein einheitlicher Auftritt vermittelt einen professionellen Eindruck. Vermeiden solltest du auf deiner Rechnungsvorlage Tippfehler, Neonschrift, knallige Farben und bunte Sticker.
Auf unserer Webseite (htttps://www.littlevangogh.de) stellen wir Dir zur Orientierung kostenlos unsere Rechnungsvorlage für Künstler zur Verfügung.
Dein Little Van Gogh Team wünscht Dir viel Erfolg bei der Rechnungsstellung.
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