Es wird Frühling – und nicht nur die Natur, auch der Tatendrang der Nachbarn erwacht. 🌷🌳
Doch wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Dürfen Ihre Nachbarn zu jeder Zeit den Rasen mähen? 🤔
Die Antwort lautet: Rasenmähen ist nur zu bestimmten Zeiten erlaubt – nämlich werktags, also auch samstags, zwischen 7 und 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen müssen Rasenmäher und ähnliche Gartengeräte, wie Rasenkantenschneider, grundsätzlich in der Garage bleiben. ☝️
Wir weisen darauf hin, dass häufig landes- und kommunalrechtliche Vorschriften über die bundesweit gültigen Regelungen hinausgehen. Die Ordnungsämter der Kommunen informieren über die örtlichen Bestimmungen. 👌
Weitere Informationen erhalten Sie auch über unsere Ortsvereine (www.hug-baden.de/vereinssuche)!
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