Du kaufst ein Auto oder eine andere Sache bei einem Händler vor Ort und musst feststellen, dass der Kaufgegenstand einen Mangel hat. In diesem Fall kannst du den Kaufgegenstand nicht sofort zurückgeben und dein Geld zurückverlangen. Der Händler hat nämlich das Recht, den Mangel zu beheben. Wie viele solche Nachbesserungsversuche einem Händler zugestanden werden müssen, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Nach der neueren Rechtsprechung hat ein Händler zwei Versuche, einen Mangel zu beheben. Erst wenn diese fehlgeschlagen sind, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und dein Geld zurückverlangen.
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