„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Bild und Schrift frei zu äußern.“ Das ist Artikel 5 des Grundgesetzes. Und doch fühlen sich immer mehr Menschen eingeschränkt und ziehen Vergleiche zur DDR. Was ist dran an diesen Behauptungen und ist unsere Meinungsfreiheit wirklich eingeschränkt?
In der DDR konnte man wegen politischer Kritik eingesperrt werden. Das hatte manchmal sogar auch Konsequenzen für die Familie und Freunde. Welche Äußerungen genau erlaubt waren und welche nicht, war Auslegungssache der SED-Machthaber. Heute ist das anders. Im Prinzip kann jeder fast alles sagen, auch wenn das nicht immer schön ist. Das Video mit MrWissen2Go erklärt, warum wir heute nicht in einer DDR 2.0 leben und warum es bei der Meinungsäußerung trotzdem ein paar ganz wenige, aber wichtige Einschränkungen gibt. Dabei wird auch auf die Diskussionskultur im Netz geschaut und abgegrenzt, wo Meinung aufhört und Diskriminierung beginnt.
Die Reihe ist ein Kooperationsprojekt der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer.
Weiterführende Links:
Bundesstiftung Aufarbeitung: [ Ссылка ]
Ostbeauftragter: [ Ссылка ]
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Kapitel:
00:00 Intro
00:42 Was ist Meinungsfreiheit
01:31 DDR
05:37 Friedliche Revolution
06:21 Gegenwart
09:30 Zusammenfassung
Bildnachweise in chronologischer Reihenfolge:
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