Gottesdienste sind über Ostern prinzipiell erlaubt - unter strengen Hygieneauflagen: Es gilt eine Maskenpflicht, der Mindestabstand ist einzuhalten, Gemeindegesang ist weiterhin verboten und Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern sind beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen.
Bund und Länder bitten Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Zeit vom 1. bis zum 5. April allerdings darum, "religiöse Versammlungen nur virtuell durchzuführen".
Sollten Gottesdienste über Ostern stattfinden? Unser Pro und Contra.
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