Abfindungsrechner für Kalkulationen einer Bruttoabfindung oder einer Nettoabfindung - Links zur Online-Nutzung oder zum Gratis-Download: [ Ссылка ]
Sie suchen einen Abfindungsrechner? Und Sie wollen eine Abfindung berechnen? Doch was wollen Sie genau berechnen?
Es gibt nämlich mehrere Möglichkeiten und demzufolge mehrere Abfindungsrechner.
- Wollen Sie wissen wie eine Bruttoabfindung nach KSChG § 1a, eine sogenannte "Regelabfindung berechnet wir?
- Oder wollen Sie wissen wie eine Abfindung nach KSchG § 10 für ältere Arbeitnehmer berechnet wird?
- Oder geht es Ihnen darum herauszufinden, wieviel Lohnsteuer Ihnen von der Abfindung abgezogen wird?
- Oder wollen Sie gar wissen, wieviel von der Abfindung nach Steuern übrig bleibt, wenn die Einkommensteuerfestsetzung im Steuerbescheid erfolgt?
Wie Sie sehen, sind das vier unterschiedliche Möglichkeiten mit ganz unterschiedlichen Folgen.
Und in meiner über zwnzigjährigen Beratung von Fach- und Führungskräften zu Abfindungen stelle ich immer wieder fest, dass den meisten diese vier Möglichkeiten so auf Anhieb gar nicht bewusst sind.
Deshalb möchte ich Ihnen in diesem kurzen video einen Überblick über diese Unterschiede geben und zeigen, welche Folgen damit verbunden sind.
Nehmen wir zunächst die Regelabfindung nach § 1a KSchG
Bei der sogenannten Regelabfindung nach § 1a KSchG geht es der Unternehmensführung in der Regel darum, eine Klage der zu Entlassenden gegen die Kündigung zu vermeiden. Deshalb wird eine Abfindung angeboten - in der Regel in der Höhe von 0,5 Bruttomonatsverdiensten je Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Wollen Sie wissen, ob das Angebot, dass Sie erhalten haben, in etwa dieser Regelabfindung entspricht, dann können Sie das ganz leicht kalkulieren mit einem Bruttoabfindungsrechner, wie ich Ihnen zum Beispiel unter diesem Video verlinkt habe. Den können Sie dort kostenlos herunterladen.
Eine zweite Möglichkeit ist die Abfindung für ältere. Besonders bei Kündigungsschutzklagen älterer Arbeitnehmer orientieren sich die Gerichte in der Regel an der Abfindungshöhe wie sie im KSchG § 10 festgelegt ist, wenn das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst werden soll.
Auch diese Abfindung können Sie kalkulieren mit dem Abfindungsrechner, den ich Ihnen unter diesem Video verlinkt habe.
Mit beiden Varianten werden Sie also die Bruttoabfindung berechnen, also das, was per Vertrag vereinbart wird und Ihnen brutto ausgezahlt werden soll.
Eine zweite, nachfolgende und ganz andere Frage ist: Wieviel bleibt Ihnen denn von dieser Abfindung nach Steuern übrig?
Auch dafür gibt es zwei Möglichkeiten, die ich Ihnen kurz erläutern möchte.
Die erste Möglichkeit ist, den Lohnsteuerabzug zu berechnen. Das ist also die Variante, die in den Lohnbuchhaltungen vorgenommen wird. Hier werden Ihnen genau wie bei der Lohn- und Gehaltsberechnung die Steuern abgezogen, die sich aus den elektronischen Lohnsteuerabzugsmmerkmalen ergeben, die die Lohnbuchhaltung von der Finanzverwaltung online herunterzieht. Sie als Arbeitnehmer können auf diesem Wege die Liquidität steuern, wenn Sie die Lohnsteuerabzugsmerkmale vorher entsprechend eingerichtet oder korrigiert haben.
Eine echte Steurersparnis ist damit in der Regel nicht verbunden. Das sind Ausnahmefälle. Aber diese Art der Berechnung führt gegebenenfalls zu einem Liquiditätsgewinn, der für Sie während des Jahres, in dem die Abfindung ausgezahlt, wird von Vorteil sein kann.
Die zweite Möglichkeit ist die Berechnung der Steuer, die endgültig durch die Steuerfestsetzung erfolgt. Hierbei wird also nicht nur der Lohnsteuerabzug berücksichtigt, sondern mit ein paar Zwischenschritten können Sie auch andere Einkünfte, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und weitere steuerrelevante Daten berücksichtigen.
Das ergibt zumindest für das gesamte Kalenderjahr erstens ein genaueres Ergebnis und zweitens für Sie viel mehr Spielraum in der Kalkulation als beim Lohnsteuerabzug. Denn Sie können hier sehr, sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, und deswegen empfehle ich auch immer, diese Möglichkeiten vorrangig zu kalkulieren und sich nicht nur auf den Lohnsteuerabzug zu beschränken.
Damit Sie all diese Varianten nochmal für sich kalkulieren können, wie gesagt unter diesem Video finden Sie entsprechende Links zu unterschiedlichen Abfindungsrechnern. Ich wünsche Ihnen bei der Kalkulation viel Erfolg.
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