Verkehrsgericht (66) Ende einer Legende
Die ZDF-Sendereihe "Verkehrsgericht" lief von 1983 bis 2001 in insgesamt 68 Folgen. In jeder Episode ging es um einen mal mehr, mal weniger schweren Verkehrsunfall, dessen strafrechtliche Aufarbeitung im Mittelpunkt stand. Am Anfang wurden der Unfall, seine Vorgeschichte und Beteiligten in einer Filmhandlung dargestellt. Anschließend folgte die Vorbereitung der Hauptverhandlung, d.h. der oder die Beschuldigte suchte einen Anwalt auf, ebenso wie z.B. Verletzte oder Hinterbliebene. In leicht geraffter Form wurde schließlich die eigentliche Gerichtsverhandlung gezeigt. Zwischendurch beleuchtete der Münchener Rechtsanwalt und Versicherungsexperte Wolfgang Hertel die zivilrechtliche Seite des Falles, also z.B. wer von wem welchen Schadensersatz verlangen kann. Moderiert wurden alle Folgen von Petra Schürmann (1933-2010). Die Fälle und Personen waren stets fiktiv. Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte oder auch Sachverständige wurden jedoch von echten Berufsträgern gespielt, was eine hohe Authentizität und Realitätsnähe gewährleistete. Mit späteren sogenannten "Gerichtsshows" hatte "Verkehrsgericht" nicht das Geringste zu tun. Hier wollte man alles so realistisch und aus dem Leben gegriffen wie nur möglich zeigen. Leider ist diese großartige Reihe 2001 ersatzlos vom Bildschirm verschwunden, ebenso wie die "ältere Schwester" "Ehen vor Gericht", die ein ähnliches Konzept mit Scheidungsfällen verfolgte. Wiederholungen gab es noch vereinzelt bis 1999.
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Der Film stellt die Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Entstehung dar.
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