Der Abruf eigener Bescheinigungen in Mein ELSTER Schritt für Schritt erklärt.
Folgende Bescheinigungen, die der Steuerverwaltung bereits vorliegen, werden bereitgestellt:
- Lohnsteuerbescheinigungen
- Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)
- Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
- Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
- Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Riester- oder Rürup-Verträge)
- Beiträge für Vermögenswirksame Leistungen (VWL / VL)
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