Mit Juni 2019 werden Elektro-Tretroller („E-Scooter“) mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h rechtlich Fahrrädern gleichgestellt. Damit einher geht das grundsätzliche Verbot, mit den Rollern auf Gehsteigen und Schutzwegen zu fahren (behördliche Ausnahmen möglich).
Außerdem ist es dann für E-Scooter-Fahrer verboten, ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren und es gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille. Die E-Tretroller müssen zusätzlich mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein und über Vorder- und Rücklicht verfügen.
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