Unternehmerinnen und Unternehmer können die Aus- und Weiterbildungskosten ihrer Beschäftigten als Betriebsausgaben absetzen. 💰 Aber Achtung! Vor allem, wenn es sich dabei um Kosten für die eigenen Kinder handelt, ist das Finanzamt hierbei streng und sieht die Ausgaben schnell als private Sache. 😰 Das zeigt auch ein aktueller Streitfall vor dem Finanzgericht Münster. ⚖️ Was Sie als Betriebsinhaber beachten sollten, das erfahren Sie im Ecovis-Steuertipp.
Hier erfahren Sie:
• Welche steuerlichen Regelungen gelten bei der Übernahme von Aus- und Weiterbildungskosten?
• Warum entschied das Gericht, dass im vorliegenden Fall die Kosten nicht absetzbar sind?
• Was müssen Sie beachten, wenn sie Aus- und Fortbildungskosten Ihrer Kinder betrieblich absetzen wollen?
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