Kündige deine Wohnung sofort, wenn dein Vermieter diese zwei Kostenfallen auf dich umlegt!
1. Die Instandhaltungskosten
Dein Vermieter ist dafür verantwortlich, dass in deiner Wohnung alles läuft, was laufen soll. Das heißt: kein Schimmel, keine elektrischen Fehler und keine Heizungsprobleme.
Diese Kosten werden nicht von dir bezahlt! Das muss dein Vermieter übernehmen. Denn Vermieter sind grundsätzlich in der Pflicht, die Wohnung instand zu halten.
2. Die Verwaltungsarbeit
Sämtliche Kosten, die durch die Verwaltung einer Immobilie entstehen – zum Beispiel Kosten für den Steuerberater, die Haus- und Mietrechtsschutzversicherung, Mietausfallversicherung, Erstellung der Nebenkostenabrechnung.
Denn diese zählen zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten und müssen daher vom Vermieter bezahlt werden.
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