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Doppeltes Unglück für viele tausende Rentner die Grundsicherung im Alter beziehen. Die Rentenanpassung um 4,57 % und der Rentenzuschlag bis 7,5 % werden an die Grundsicherung angerechnet. Die Rente erhöht sich um die verschiedenen Prozentsätze. Mathematisch gesehen, erhöht sich die Rente um die Prozentsätze, gleichzeitig verringert sich die Grundsicherung als nachrangige Fürsorgeleistung.
Die Ursache: die Grundsicherung ist eine nachrangige Fürsorgeleistung. Eigenes Vermögen und monatliches Einkommen sind vorrangig vor der Grundsicherung im Alter anzusetzen. So ist die Rechtslage.
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