Viele Millionen Menschen freuen sich auf den Extra-Zuschlag an Rente bis 7,5 %, den es ja ab dem 01.07.2024 geben soll. Wer von den Anspruchsberechtigten Grundsicherung im Alter oder wegen Erwerbsminderung bezieht, wird sich nicht freuen. Der EM-Rentenzuschlag bis 7,5 Prozent wird voll oder teilweise ( knallhart) von der Grundsicherung abgezogen. Glück können nur die Menschen haben, die den Extra-Freibetrag wegen nachgewiesener 33 Jahre Grundrentenzeiten haben. Ansonsten verbleibt es bei der Regel: der Extrarentenzuschlag ist eine Rentenleistung und wird deshalb an die Grundsicherung oder Bürgergeld angerechnet.
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