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Dashcams sind derzeit ein Verkaufsschlager bei Autofahrern. Die Nutzung der kleinen Kameras ist aber ein rechtliches Risiko. „Wer eine Autofahrt mit einer Dashcam dauerhaft dokumentiert, verstösst gegen das Datenschutzgesetz“, erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
Wer die Kamera in seinem Auto montiert, sollte sie nur bei einem konkreten Anlass einschalten. „Wer wegen einer bevorstehenden Gefahrensituation die Dashcam einschaltet, verstösst nicht gegen die geltenden Gesetze“, urteilt Swen Walentowski. Nutzer sollten aber beachten, dass die Aufnahmen auch gegen den Fahrer selbst benutzt werden können. Die Polizei kann im Falle eines Unfalles die Dashcam sicherstellen.
Weitere Informationen über Dashcams und ihre rechtlichen Bedingungen im Strassenverkehr, finden Sie bei der Deutschen Anwaltauskunft.
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