CROSET - Fachanwälte für Arbeitsrecht
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💥 Die gefährlichste Klausel im Aufhebungsvertrag: Ausschlussklausel! ⚖️
Stell dir vor, Du stehst kurz davor, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
Spätestens nach einer 30 Sekunden Google-Recherche weißt Du, "Das ist gefährlich!"
Aber welche Klausel birgt die größte Gefahr?
👉 Die sogenannte "𝗔𝘂𝘀𝘀𝗰𝗵𝗹𝘂𝘀𝘀𝗸𝗹𝗮𝘂𝘀𝗲𝗹".
⚠️ Inhalt: Die Ausschlussklausel besagt, dass mit Abschluss des Vertrages sämtliche zwischen den Parteien bestehenden Ansprüche erledigt sind - egal ob bekannt oder unbekannt, egal aus welchem Rechtsgrund.
Die Wirkung dieser Klausel ist stark.
Sie gleicht dem Moment in einer Hochzeitszeremonie, wenn der Pfarrer fragt: "Wer etwas gegen diese Ehe einzuwenden hat, der spreche jetzt oder schweige für immer".
Bei Aufhebungsverträgen gilt das gleiche Prinzip: Was nicht explizit im Vertrag steht, ist für immer weg.
⚠️ Ansprüche: Ob es Ansprüche auf variable Vergütung, Boni, Provisionen oder Aktienoptionen sind oder ob dir bestimmte Vergütungen wie 13. Monatsgehalt oder Urlaubsgeldzahlungen zustehen - es muss im Vertrag stehen!
Alles, was nicht schriftlich festgehalten ist, geht verloren.
⚠️ Schutz für beide Seiten: Diese Regel gilt auch für den Arbeitgeber. Sollte dieser später Schadensersatz verlangen, Rückzahlungen fordern oder sonstige Ansprüche geltend machen wollen - mit der Ausschlussklausel sind diese Ansprüche ebenfalls vom Tisch.
Die Ausschlussklausel - definitiv die wichtigste Klausel in Aufhebungsverträgen! Informiere dich, bevor du unterschreibst und lass dich im Zweifel von einem Profi beraten.
Denn einmal unterschrieben, gibt es (fast) kein Zurück mehr!
#Aufhebungsvertrag #Ausschlussklausel
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