Komplizierter Fall: Der Halter eines Mercedes-Benz C 220 CDI möchte vom Hersteller #Daimler den Kaufpreis zurückbekommen (abzüglich einer Nutzungsentschädigung), weil Daimler angeblich eine unzulässige #Abschalteinrichtung im Dieselmotor verbaut hat, die Abgase (Stickoxide) erst ab bestimmten Temperaturen (zweistellige Plus-Grade) deutlich reduziert. Die Experten sprechen hier von einem sogenannten „Thermofenster“. Jetzt hat sich erstmals der #BGH dazu geäußert. #ADAC Clubjurist Alexander Sievers erklärt Euch, um was es genau geht und was das für Euch bedeutet, wenn Ihr ebenfalls ein Auto dieses Typs besitzt.
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