Licht- und Schattenseiten stellt eine Sachverständigenrunde aus Hochschulen, Studierenden- und Interessenvertretungen mit Blick auf die jetzt von der Bundesregierung vorgelegte 27. BAföG-Novelle (Bundesausbildungsförderungsgesetz) fest. Mit der überfälligen Reform sei zwar ein wichtiger erster Schritt getan, doch eine grundlegende Strukturveränderung stehe noch aus, hieß es am Mittwoch, 18. Mai 2022, in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Die Sachverständigen begrüßten die geplante Ausweitung des Kreises der Bezugsberechtigten, kritisierten aber einhellig die nach überwiegender Ansicht unzureichende Höhe der Bedarfssätze. Mit ihrem Entwurf zum 27. BAföG-Änderungsgesetz will die Bundesregierung die Freibeträge um 20 Prozent und die Leistungen um fünf Prozent anheben sowie die Altersgrenze des Bezugsrechts auf 45 Jahre erhöhen sowie den Vermögensfreibetrag auf 45.000 Euro anheben.
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