Ob Apple, Bose oder Samsung: Bluetooth-Kopfhörer werden gerne für Telefon- und Videokonferenzen genutzt. Finden diese im Kontext der täglichen Arbeit statt, können auch Angestellte beispielsweise AirPods von der Steuer absetzen, erklärt Handelsblatt-Steuerexpertin Laura de la Motte. Was Sie dabei beachten sollten und welche anderen Anschaffungen Sie überraschenderweise auch bei der Steuer geltend machen können, hören Sie in dieser Episode unseres Podcasts Handelsblatt Today: [ Ссылка ]
Mehr Tipps für die nächste Steuererklärung lesen Sie hier: [ Ссылка ]
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