Darf ich meine Wohnung behalten?
Wie groß darf die Wohnung sein?
Wie hoch darf meine Miete sein?
Viele Menschen stellen sich diese Fragen.
Mit dem Bürgergeld ist eine Neuerung eingeführt worden. In der sogenannten Karenzzeit - das sind die ersten 12 Monate des Erstbezuges von Bürgergeld, wird nicht geprüft, ob die Größe und Miete der Wohnung angemessen ist. Das Jobcenter übernimmt die Miete also für ein Jahr problemlos, ohne Angemessenheitsürüfung. Für die Heizkosten gibt es keine Karenzzeit, die Heizkosten werden immer geprüft ob sie angemessen sind. Erst nachdem die Karenzzeit abgelaufen ist, darf das Jobcenter die Angemessenheit der Wohnungsgröße und Miethöhe prüfen. Und auch hier gibt es Gesichtspunkte, die sowohl abstrakt als auch konkret in die Angemessenheitsprüfung der Wohnung einfließen müssen. In vielen Fällen kann es auch dazu führen, dass bei einer zu hohen Miete oder einer zu großen Wohnung, das Jobcenter dies tolerieren muss.
Wenn Du beruflich mit dem Bürgergeld zu tun hast, aus der Sozialen Arbeit kommst und Familien und Einzelpersonen betreust, die Bürgegeld beziehen, dann kann meine speziell konzepierte Fortbildung zum neuen Bürgergeld für die Interessant sein. Alle Infos zur Fortbildung zum neuen Bürgergeld 2023 findest du unter www.finanzone.de
@finanzOne
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