Ich erkläre Ihnen, wie das "Berliner Testament" funktioniert und gebe Ihnen vier wichtige Tipps, was Sie beachten sollten.
ÜBERBLICK:
00:00 Intro
00:18 Was ist das Berliner Testament?
01:32 Pflichtteilsklausel verwenden
03:16 Auf die genaue Formulierung achten!
05:10 An spätere Änderungen denken
06:52 Besonderheiten beachten
Mit dem Berliner Testament sichern sich die Ehegatten gegenseitig ab, indem sie sich zu Alleinerben einsetzen. Eine Erbengemeinschaft wird damit vermieden und der länger lebende Ehegatte kann über den Nachlass alleine verfügen.
Zugleich regeln die Ehegatten, wer erbt, wenn beide tot sind. In der Regel sind dies die Kinder zu gleichen Teilen.
Bedacht werden muss aber, dass die Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils einen Pflichtteilsanspruch haben. Wichtige Informationen zum Thema „Pflichtteil“ gebe ich Ihnen hier: 📺 [ Ссылка ]
Das Risiko, dass ein Kind den Pflichtteil fordert, kann durch die Verwendung einer Pflichteilsklausel verringert werden.
Bei der Formulierung der Pflichteilsklausel muss aufgepasst werden. Sonst können sich später Nachteile bei der Erbschaftsteuer ergeben.
Ein gemeinschaftliches Testament, so auch das Berliner Testament, kann nach dem ersten Tod nicht mehr geändert werden. Mit einem Änderungsvorbehalt kann dies vermieden werden.
Schließlich passt das Berliner Testament nicht immer. Gegebenenfalls sollte es um spezielle Anordnungen ergänzt werden. Falls Sie noch junge Kinder haben, schauen Sie sich mein Video dazu an: 📺 [ Ссылка ]
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Heiko Müller ist Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht.
Die Kanzlei RINCK in Rotenburg (Wümme) befindet sich im Städtedreieck Hamburg- Bremen-Hannover. Die Kanzlei berät zu allen Fragen rund um die Themen Immobilie, rechtlicher Vorsorge und Vermögensnachfolge.
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4 Tipps zum Berliner Testament - einfach erklärt
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