Rechtsstand 20.12.2020
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Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer,
1. dessen Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 Euro betragen hat, oder
2. der von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 AO befreit ist, oder
3. soweit er Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausführt,
die Steuer nicht nach den vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 S. 1 UStG), sondern nach den vereinnahmten Entgelten berechnet.
Die Steuer entsteht
1. für Lieferungen und sonstige Leistungen
a) bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Das gilt auch für Teilleistungen. Sie liegen vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird. Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist,
b) bei der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind...
Insbesondere durch die Steuersatzänderung ab dem 01.01.2021 ist die richtige Anwendung der Besteuerungsarten elementar. Aber auch unabhängig davon ist auf die richtige und zeitgerechte Umsatzversteuerung zu achten, um keine bösen Überraschungen hervorzurufen. Dabei spielt ebenso die jährliche Prüfung und ggf. der Wechsel der Besteuerungsarten eine wichtige Rolle.
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Daniel Denker ist Dipl.-Finanzwirt, Master of Arts in Taxation, hat das Steuerberaterexamen erfolgreich abgelegt und ist derzeit als Betriebsprüfer in der Finanzverwaltung tätig. Ferner bildet er Finanzbeamte und Steuerberater aus. Dieses Video ist nicht in dienstlicher Eigenschaft erstellt worden und gibt lediglich die persönlichen Einschätzungen des Referenten wieder. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.steuer-webinar.de.
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Umsatzsteuer: Grundlagen der Ist-Versteuerung für Unternehmer
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