Die Zahnzusatzversicherung ist eine Versicherung, die gesetzlich Versicherte, als Ergänzung zu der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abschließen können. Bei den leistungsstärksten Tarifen, werden alle Risiken abgedeckt, die in der GKV nicht oder nur unzureichend versichert sind. Die Zahnzusatzversicherung schließt man bei einem privaten Krankenversicherer ab.
Bei guten Tarifen, und weniger sollte man nicht absichern, werden mind. 80 % der Kosten übernommen.
Zu Zahnersatz gehören: Implantate, Inlays, Kronen und Brücken.
Es gibt auch Tarife bei denen Inlays und Implantate zur Zahnbehandlung gehören.
Die Prophylaxe ist heute ein immer wichtigeres Thema und ist bei den meisten Tarifen enthalten, jedoch ist die jährliche Zuzahlung unterschiedlich hoch. Unterschiede können sein, dass eine Versicherung nur nach Unfall zahlt, oder nicht über die Gebührenordnung hinaus leistet, oder nur nach Vorleistung der GKV gezahlt wird. Diese Punkte können für den einzelnen Versicherten später Fallstricke darstellen und sollten daher im Vorfeld genau unter die Lupe genommen werden.
Diese gehört zwar nicht zu den elementaren Absicherungen, doch wenn man weiß, dass die Zähne in der Familie anfällig sind oder man bereits die ersten Probleme in der Vergangenheit hatte und bereits miterlebt hat, wie teuer Zahnersatz werden kann, dann zieht man eine Zahnzuatzversicherung auf jeden Fall in Erwägung.
Die maximale Auszahlungssumme ist in den ersten Jahren gestaffelt. Die Staffelung liegt z.B. zwischen 500-1500 € im ersten Jahr, 1000-2000 im Zweiten etc. Bei den meisten Tarife entfällt erst ab dem 4. - 5. Jahr die Staffelung und sie leisten ab da unbegrenzt (manche behalten die Staffelung für die gesamte Versicherungsdauer bei! Daher aufpassen bei der Auswahl!). Man sollte darauf unbedingt achten, denn sonst kann es passieren, dass man einen Großteil der Kosten aus der eigenen Tasche zahlt - trotz Zusatzversicherung.
Auch das Kleingedruckte ist bei den Zahnzusatztarifen nicht zu vernachlässigen. Hat man nämlich einen Paragrafen beinhaltet, dass nur nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse geleistet wird, dann werden, obwohl mitversichert, manche Leistungen nie bezahlt. Beispielsweise Inlays oder Implantate: Da zahlt die GKV nichts dazu, somit wird bei einem Tarif mit dieser Klausel auch von der Zusatzversicherung nichts gezahlt.
Befindet man sich gerade in Behandlung oder ist eine Behandlung angeraten, dann muss man dies bei Abschluss der Versicherung angeben. Dies ist dann i.d.R. nicht mehr mitversicherbar. Gibt man dies nicht an, begeht man den Strafbestand der Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Fehlen Zähne komplett, gibt es Versicherer die nur bis zu einer bestimmten Anzahl fehlender Zähne versichern und andere Anbieter bei denen die Anzahl fehlender Zähne egal ist. Die fehlenden Zähne kann man entweder durch einen monatlichen Zusatzbeitrag mitversichern oder diese werden schlichtweg nicht versichert.
Onlinerechner zur Zahnzusatzversicherung:
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Hier erfahrt Ihr mehr zur Zahnzusatzversicherung:
Eine Zahnzusatzversicherung ist eine spezielle Form der Krankenzusatzversicherung, die bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Sie deckt Risiken ab, die nicht bzw. nur zum Teil von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind und ermöglicht damit eine finanzielle Ergänzung der Leistungen. Welche Leistungen inkludiert sind, welche Leistungen benötigt werden, erfahrt Ihr im Video bzw. einem Beratungstermin.
Welcher Zahnzusatztarif für dich ideal ist, finden wir in einem persönlichen sowie kostenlosen Beratungstermin heraus!
Den Terminlink findest du weiter oben, du kannst natürlich auch jederzeit eine Mail schreiben oder einfach anrufen!
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