Die „Sonderregel“ im NATO-Truppenstatut bei Straftaten von US-Soldaten auf deutschem Boden
| Florian Warweg | NachDenkSeiten-Podcast | 31. Oktober 2024
Im Oktober dieses Jahres wurde ein US-Soldat, der auf einer Kirmes im rheinland-pfälzischen Wittlich einen deutschen Staatsbürger mit mehreren Messerstichen getötet hatte, trotz eines zuvor abgelegten Geständnisses von einem US-Militärgericht freigesprochen. Dies war nur möglich, weil es, wie es unter anderem der SWR berichtet, im NATO-Truppenstatut, welches den Umgang mit Straftaten von US-Soldaten regelt, eine Sonderregelung für Deutschland gibt. Die NachDenkSeiten fragten vor diesem Hintergrund auf der BPK nach und wollten zudem wissen, wie solche Fälle für ausländische Soldaten im neuen taktischen Hauptquartier für die NATO in Rostock geregelt sind, weil das NATO-Truppenstatut auf dem Gebiet der ehemaligen DDR keine Gültigkeit hat. Von Florian Warweg.
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Artikel veröffentlicht am: 31. Oktober 2024 um 12:00
Autor: Florian Warweg
Sprecher: Tom Wellbrock
Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 28.10.2024
Florian Warweg ist gebürtiger Magdeburger und stieß im Juni 2022 zum Redaktionsteam der NachDenkSeiten. Zuvor arbeitete er u.a. im Bundestag sowie für das Lateinamerikaportal amerika21 und RT DE. Er lebt in Berlin. In der Zeitspanne von 2003 bis 2009 hatte er längere Arbeits- und Studienaufenthalte im Nahen Osten (Syrien, Israel) und Lateinamerika (Chile, Peru, Argentinien, Kolumbien). Für die NachDenkSeiten ist Florian Warweg als Parlamentskorrespondent tätig und wird in dieser Funktion auch die Bundespressekonferenz abdecken. Daneben betreut er das neue NDS-Projekt „Faktencheck der Faktenchecker“.
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