Software wird laut Bundesgerichtshof als Sache definiert. Software ist jedoch auch immer ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Die jeweiligen Rechte an einer Software und die Möglichkeit, darüber zu verfügen, richten sich stets individuell danach, was vertraglich bezüglich der Nutzung, Vervielfältigung oder auch der Veränderung vereinbart wurde.
Sabine Sobola ist Partnerin der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte in Regensburg und leitet das Referat IT- und Internetrecht - Geistige Schutzrechte. Ihren Tätigkeitsschwerpunkt im IT-Recht bildet die Beratung zu sämtlichen rechtlichen Fragen im IT-Recht und Internet bezüglich proprietärer Software, Open Source Software, IT-Security und Datenschutz sowie die Erstellung und Überprüfung von IT-Verträgen und die Beratung im Gewerblichen Rechtsschutz in den Bereichen Marken-, Wettbewerbs- und Namensrecht sowie dem Urheberrecht.
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