Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat gestern Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenenstatus auf 3 Monate zurückgewiesen.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Verkürzung verfassungswidrig sei.
In diesem Video erfahrt Ihr, warum diese Entscheidung in der Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat.
Rechtsstand: 2. März 2022
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Ellen Rohring
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
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