Der Senat hat heute weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Berlin beschlossen:
🔴 Mund-Nasenbedeckung
Künftig gibt es in Berlin eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf allen Floh- und Wochenmärkten sowie in Warteschlangen. Zudem gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf zunächst zehn Einkaufsstraßen: Tauentzienstr., Kurfürstendamm, Wilmersdorfer Str., Bergmannstr., Karl-Marx-Str., Alte Schönhauser Str., Spandauer Altstadt, Schloßstr., Friedrichstr. Bölschestr. Alle sind angehalten, an Orten, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern aufgrund räumlicher Enge nicht immer möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
🔴 Kontaktbeschränkungen
Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich künftig im Freien maximal 25 Personen aufhalten. Drinnen dürfen sich bei privaten Zusammenkünften nur noch bis zu zwei Haushalte oder ein Haushalt plus fünf weitere Personen treffen.
Die Maßnahmen gelten ab dem 24.10.2020.
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