Die Energiepreispauschale hätte im Dezember erhalten sollen, wer am 1. Dezember 2022 Bezieherin oder Bezieher einer laufenden Rente der gesetzlichen Rentenversicherung war.
Hierbei ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.
Die Zahlung der Energiepreispauschale wurde am 7. Dezember 2022 angewiesen. Es handelt sich um eine gesonderte Einmalzahlung, die nicht zusammen mit der laufenden Rente überwiesen wird.
In Ausnahmefällen, in denen die Auszahlung im Dezember nicht möglich war, erfolgte die Überweisung am 6. Januar 2023.
Rentnerinnen und Rentner, die die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten haben, können einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Der Antrag ist in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum zu stellen.
Steuerberater Lukas Hendricks erklärt, wo sie den Antragsvordruck bekommen und wie sie ihn korrekt ausfüllen.
Zum Antragsformular: [ Ссылка ]
Zum ausgefüllten Musterantrag aus dem Video: [ Ссылка ]
Zur FAQ der Rentenversicherung: [ Ссылка ]
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