Kombinationsleistung- diesen Begriff hat bestimmt jeder der sich mit dem Thema Pflege beschäftigt schon einmal gehört. Doch was ist das überhaupt?
Alle Fragen rund um das Thema Kombinationsleistung werden in diesem Video leicht verständlich anhand des Beispiels von Hans erklärt. Hier ein kleiner Auszug:
Das ist Hans. Hans wohnt mit seiner Frau Ilse in einem Haus auf dem Land. Hans hat von der Pflegekasse den Pflegegrad 2 anerkannt bekommen.
Hans erhält den Hinweis, dass Pflegesachleistungen und Pflegegeld im Zuge der Kombinationsleistung gleichzeitig in Anteilen in Anspruch genommen werden können, um bestens auf individuelle Bedürfnisse eingehen zu können.
Aber wie genau funktioniert das?
Grundsätzlich kann man bei Pflegegrad 2 maximal Pflegesachleistungen in Höhe von 689€ erhalten oder Pflegegeld in Höhe von 316€ monatlich.
Hans bezieht Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst, für die er monatlich 344,50€ zahlt.
Bei Pflegegrad 2 stehen Hans insgesamt 689€ Pflegesachleistungen zu, die er zur Finanzierung des ambulanten Pflegedienstes verwenden kann.
Er nutzt folglich nur einen Teil der Pflegesachleistungen in Höhe von 344,50€ aus. Das entspricht 50% des Gesamtbetrags von 689€, die er verwendet, um den Pflegedienst zu finanzieren.
Zusätzlich wird anhand einer simplen Rechnung aufgezeigt, wie hoch der zusätzliche Anteil an Pflegegeld ausfällt, dererhalten werden kann.
Viele herzliche Grüße,
Dein Team von Dicura
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