Die Anbieter von Altersvorsorgeprodukten sind vielfältig. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nicht jeder Produktanbieter ein solches Produkt auf den Markt bringen darf. Lebensversicherungen, Bausparkassen, Kreditinstitute (klassische Banken, bei denen man z.B. ein Girokonto führen kann) und Kapitalverwaltungsgesellschaften, wie Fondsgesellschaften, gehören zu den zugelassenen Anbietern.
Wichtig ist dabei, dass jedes Produkt vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert werden muss. Jeder, der in diesem Bereich ein Produkt anbieten möchte, muss sich vorher zertifizieren lassen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Interessant ist auch, dass die Anbieter ihre Produkte einem Vergleich unterziehen müssen. Die BaFin wird eine Vergleichsplattform etablieren, auf der alle Anbieter ihre Produkte vorstellen können.
Diese Vergleichsplattform wird unabhängig betrieben und konzentriert sich hauptsächlich auf die Kostenstrukturen der angebotenen Produkte. Es ist davon auszugehen, dass gerade beim Altersvorsorgedepot Anbieter mit niedrigen Kosten, wie Neo-Broker (beispielsweise Trade Republic, Smartbroker Plus oder Scalable Capital), profitieren werden, da sie günstige Produkte anbieten. Im Gegensatz dazu dürften Hausbanken und Lebensversicherungen, die in der Regel teurere Produkte haben, weniger attraktiv erscheinen.
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