Arbeitsplatzevaulierung dient dazu Gefahren zu erkennen und die Gefahren zu vermeiden
Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen und auf dieser Basis die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen. Bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und der Festlegung der Maßnahmen sind erforderlichenfalls geeignete Fachleute heranzuziehen. Mit der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren können auch die Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner sowie sonstige geeignete Fachleute, wie Chemiker, Toxikologen, Ergonomen, insbesondere jedoch Arbeitspsychologen, beauftragt werden (§ 4 (6) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz).
Arbeits- und Organisationspsycholog/innen sind speziell ausgebildete Fachleute. Sie wissen, welche Verfahren anzuwenden sind. Sie können insbesondere bei der Verfahrensauswahl und der Maßnahmenplanung beraten.
Psychische Belastungen evaluieren
Seit 1.1.2013 ist die Ermittlung und Beurteilung von psychischen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz verpflichtend. Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsräte sind wichtige Partner bei diesem Prozess.
Dr. Christa Kolodej ist eine österreichische Psychologin und Soziologin. Sie gilt als eine Pionierin der Mobbingforschung in Österreich.
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